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   ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07   

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ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07 (https://dejure.org/2008,18556)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07 (https://dejure.org/2008,18556)
ArbG Essen, Entscheidung vom 04. April 2008 - 5 Ca 3715/07 (https://dejure.org/2008,18556)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung im Falle eines Versuchs des Arbeitnehmers zum Wechseln zu einem Konkurrenzunternehmen unter Mitnahme von Klienten des Arbeitgebers; Erforderlichkeit einer Abmahnung im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung; ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 179/05

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Die vergangene Pflichtverletzung muss sich noch in der Zukunft belastend auswirken (vgl. BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - AP Nr. 54 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 3..11.1996 - 2 AZR 357/95 - AP Nr. 130 zu § 626 BGB).

    Die Abmahnung dient in diesem Zusammenhang der Objektivierung der negativen Prognose (vgl. BAG v. 12.01.2006 aaO; Staudinger - Preis, BGB, Buch 2, Neubearbeitung 2002, § 626 BGB Rn. 109).

    Die Abmahnung ist zugleich Ausdruck des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, da eine Kündigung nicht gerechtfertigt ist, wenn es andere geeignete mildere Mittel gibt, um die Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen (vgl. BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; Staudinger/Preis, § 626 BGB Rn. 105).

    Dieser Aspekt hat durch die Regelung des § 314 Abs. 2 BGB eine gesetzgeberische Bestätigung erfahren (vgl. BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - aaO; Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 9. Auflage 2005, Rn. 1172).

    Trotz der vorgenannten Grundsätze ist eine vorherige Abmahnung aber ausnahmsweise dann entbehrlich, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft nicht erwartet werden kann (vgl. BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 3./05 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 - aaO).

    Gleiches gilt, wenn es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der die Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG v. 12.01.2006 - 2 AZR 179/05 aaO; BAG v. 06.10.2005 - 2 AZR 280/04 - AP Nr. 25 zu § 1 KSchG 1969 Personenbedingte Kündigung; BAG v. 15.11.2001 - 2 AZR 605/00 - AP Nr. 175 zu § 626 BGB).

  • BAG, 25.04.1991 - 2 AZR 624/90

    Außerordentliche Kündigung - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Die Verletzung eines für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehenden Wettbewerbsverbotes kann an sich einen wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB darstellen (BAG v. 23.04.1998 - 2 AZR 442/97 - n.v.; BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).

    Diese Grundsätze gelten prinzipiell auch, wenn der Arbeitgeber vor Aufnahme der Wettbewerbshandlungen eine Kündigung erklärt hat, die sich im Nachhinein als unwirksam herausstellt (BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB; vgl. auch BAG Beschluss v. 13.12.2007 - 2 AZR 196/06 - n.v.; ebenso für Handelsvertreter: BGH v. 12.03.2003 - VIII ZR 197/02 - NJW-RR 2003, 981 ff.).

    Allein die Priorität der Vertragsverletzung durch den Arbeitgeber erlaubt nicht von vornherein nachfolgende objektive Vertragsverstöße des Arbeitnehmers (BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - aaO).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ergibt sich eine Rechtfertigung dafür, in der Zeit bis zur Klärung der Wirksamkeit der Kündigung ein Konkurrenzunternehmen zu unterstützen, nicht aus dem Gesichtspunkt der Verpflichtung zur Minderung des Annahmeverzugsschadens (vgl. wiederum BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).

    In diesem Rahmen sind die aus § 615 S.2 BGB herzuleitenden Interessen des Arbeitnehmers an der anderweitigen Verwendung seiner Arbeitskraft für die Beurteilung erheblich sowie ob und mit welchem Gewicht ihm die Gründung einer Konkurrenzfirma oder die Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen vorwerfbar ist (BAG v. 25.04.1991 - 2 AZR 624/90 - AP Nr. 104 zu § 626 BGB).

  • BAG, 17.03.2005 - 2 AZR 245/04

    Außerordentliche Kündigung - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Die Frist beginnt erst, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis vom Kündigungssachverhalt hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG v. 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG v. 02.09.1981 - 7 AZR 405/79 - n.v.; BAG v. 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Fischermeier in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht (KR), 8. Auflage 2008, § 626 BGB Rn. 319).

    Erheblich ist nur die positive Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen, selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis ist dem nicht gleichzustellen (BAG v. 17.03.2005 aaO; BAG v. 11.03.1976 - 2 AZR 29/75 -, AP N. 9 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.06.2007 - 3 Sa 143/07
    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Bei der Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen handelt es sich um ein Dauerdelikt (LAG Schleswig - Holstein v. 27.06.2007 - 3 Sa 143/07 - n.v.).
  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Erheblich ist nur die positive Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen, selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis ist dem nicht gleichzustellen (BAG v. 17.03.2005 aaO; BAG v. 11.03.1976 - 2 AZR 29/75 -, AP N. 9 zu § 626 BGB Ausschlussfrist).
  • BAG, 06.07.1972 - 2 AZR 386/71

    Verfassungsmäßigkeit der Ausschlussfrist des § 626 II BGB - Fristbeginn

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Die Frist beginnt erst, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis vom Kündigungssachverhalt hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG v. 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG v. 02.09.1981 - 7 AZR 405/79 - n.v.; BAG v. 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Fischermeier in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht (KR), 8. Auflage 2008, § 626 BGB Rn. 319).
  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Bei diesen beginnt die Zweiwochenfrist des § 626 BGB nicht vor deren Beendigung (vgl. BAG v. 13.01.1977 - 2 AZR 423/75 - AP Nr. 2 zu § 19 AFG; ebenso BGH v. 3..06.2005, AP Nr. 3 zu § 64 GmbHG; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht - Müller-Glöge, 8. Auflage 2008, § 626 BGB Rn. 212).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Die Frist beginnt erst, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis vom Kündigungssachverhalt hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG v. 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG v. 02.09.1981 - 7 AZR 405/79 - n.v.; BAG v. 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Fischermeier in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht (KR), 8. Auflage 2008, § 626 BGB Rn. 319).
  • BAG, 02.09.1981 - 7 AZR 405/79
    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Die Frist beginnt erst, sobald der Kündigungsberechtigte eine zuverlässige und möglichst vollständige Kenntnis vom Kündigungssachverhalt hat, die ihm die Entscheidung ermöglicht, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist oder nicht (BAG v. 17.03.2005 - 2 AZR 245/04 - AP Nr. 46 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; BAG v. 02.09.1981 - 7 AZR 405/79 - n.v.; BAG v. 06.07.1972 - 2 AZR 386/71 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB Ausschlussfrist; Fischermeier in Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht (KR), 8. Auflage 2008, § 626 BGB Rn. 319).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 30/00

    Fristlose Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers - Entgegennahme

    Auszug aus ArbG Essen, 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht jedoch später dahingehend modifiziert, dass bei Störungen im Vertrauensbereich eine Abmahnung jedenfalls dann nicht entbehrlich ist, wenn es um ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers geht und eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (vgl. BAG v. 09.02.2006 - 6 AZR 47/05 - NZA 2006, 1046; BAG v. 3..06.2001 - 2 AZR 30/00 - NZA 2002, 232; BAG v. 07.01.1999 - 2 AZR 676/98 - NZA 1999, 1270).
  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

  • BAG, 21.11.1996 - 2 AZR 357/95

    Kündigung - beharrliche Arbeitsverweigerung

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 196/06

    Außerordentliche Arbeitgeberkündigung - Rückgabe von im Eigentum des Arbeitgebers

  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • BAG, 30.11.1978 - 2 AZR 145/77

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Zumutbarkeit der

  • BAG, 23.04.1998 - 2 AZR 442/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des

  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

    Ordentliche Unkündbarkeit

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05

    Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 15.11.2001 - 2 AZR 605/00

    Tarifliche Unkündbarkeit - außerordentliche Kündigung - Annahme von Belohnungen

  • BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88

    Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 676/98

    Außerordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen

  • BAG, 04.04.1974 - 2 AZR 452/73

    Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Verhaltensbedingte Kündigung -

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 197/02

    Rechte des Handelsvertreters nach unwirksamer fristloser Kündigung des Vertrages

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2008 - 11 Sa 820/08

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit im Falle der Erklärung einer

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24.10.2007 noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 02.11.2007 aufgelöst worden ist.

    Mit ihrer beim Arbeitsgericht Essen am 09.11.2007 eingereichten und der Beklagten am 19.11.2007 zugestellten Klage (Akz.: 5 Ca 3715/07) hat die Klägerin zunächst die Unwirksamkeit der außerordentliche, hilfsweise ordentlichen Kündigung vom 24.10.2007 geltend gemacht.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 04.04.2008 - 5 Ca 3715/07 - aufzuheben und festzustellen, 1.dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch eine Kündigung der Beklagten vom 24.10.2007 noch durch eine Kündigung der Beklagten vom 02.11.2007 beendet worden ist;.

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